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Direkte Immobilienanlage

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Indirekte Immobilienanlage

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition: Indirekte Immobilienanlage

=   Investor gründet einen Rechtsträger, um mit diesem eine oder mehrere Immobilien zu erwerben oder erwirbt die Beteiligungsrechte eines bestehenden Rechtsträgers, in dessen Eigentum eine oder mehrere Immobilien stehen (auch „share deal“ bezeichnet).

Unter Indirekter Immobilienanlage wird auch der Erwerb von Beteiligungsrechten über die Haupt- oder Vorbörse bzw. Over the Counter (OTC) bzw. ausserbörslich verstanden, wo der Investor nur Interesse an den Immobilienaktien bzw. mittelbar an sog. „börsennotierten Immobilien“ hat.

Personelles

Es gilt hier zunächst personell zu differenzieren zwischen:

  • (aktive) Immobilieninvestoren, die aus strukturellen oder anderen Gründen die indirekte Immobilienanlage wählen, aber den Erwerb, den Bestand und den Betrieb des Immobilienengagements bestimmen oder mitbestimmen
  • (passive) Immobilieninvestoren wie Publikumsaktionäre, institutionelle Anleger, die keine operative Funktionen beim Investment haben

Beteiligungs-Rechtsträger

Die Rechtsträger

Bei Immobilienfonds in der Form des vertraglichen Anlagefonds besteht kein eigener Rechtsträger (Immobilienerwerb im Namen der Fondsleitung).

» Immobilienfonds: Anlagevorschriften

Mitgliedschaft

Auf der Ebene der indirekten Immobilieninvestition stehen folgende Transaktionen bzw. Handlungen im Zentrum:

  • Beteiligungserwerb
  • Wahrnehmung der Vermögensrechte
  • Wahrnehmung der Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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