Das Vertretungsrecht bzw. die Stellvertretung und die damit verbundenen Vollmachten werden im Rechtsalltag als bekannt vorausgesetzt. Oft werden die Regeln je nach Organisationsgrad der beteiligten Personen bzw. Unternehmen mehr oder weniger formal gelebt. Im Verkehr mit Behörden (Notariat, Grundbuchamt, Handelsregisteramt) wird deren Einhaltung indessen stets beachtet und reklamiert.
Seltener anzutreffen sind die für Betroffene doch wesentlichen Tatbestände der vollmachtlosen wohlgemeinten Wahrung fremder Interessen (Geschäftsführung ohne Auftrag / GoA), die Geschäftsanmassung (Handeln in fremdem Namen für eigene Interessen) bzw. die Geschäftseinmischung (Eingreifen gegen den Willen des Betroffenen in sein Rechtsgeschäft).