Der Geschäftsführer (GF) haftet wie folgt:
- Haftung für jede Fahrlässigkeit
- Haftungsmilderung bei Abwehr drohenden Schadens in Not
- vgl. OR 420 Abs. 2 bzw. bei altruistischer GoA OR 99 Abs. 2
Informationen zum Vertretungsrechtsrecht und zu Vollmachten in der Schweiz
Der Geschäftsführer (GF) haftet wie folgt: