Es werden zwei Arten von Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) unterschieden:
- echte Geschäftsführung ohne Auftrag (eGoA)
- = Stellvertretung ohne Vollmacht
- Geschäftsbesorgungsabsicht im Interesse des Andern
- zum Nutzen des Andern oder zu dessen Schadensabwendung
- Ausrichtung auf den mutmasslichen Willen des Geschäftsherrn (GH)
- Handeln des Geschäftsführers (GF) im Namen des Geschäftsherrn (GH) oder sachbedingt in eigenem Namen
- Handeln des Geschäftsführers (GF) auf Rechnung des Geschäftsherrn (GH)
- unechte Geschäftsführung ohne Auftrag (ueGoA)
- entweder Wahrnehmung eines falsch beurteilten Interesses des Geschäftsherrn (GH)
- oder Geschäftsanmassung
- Geschäftsführer (GF) führt Geschäfte in fremden Namen zum Eigennutz
- Vgl. hiezu ferner Exkurs: Geschäftsanmassung