Jede Bevollmächtigung basiert normalerweise auf einem Grundverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (auch: Veranlassungsgeschäft), welches das sog. „Innenverhältnis“ bildet.
Als Veranlassungsgeschäfte sind denkbar:
- Auftrag
- Arbeitsvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- etc.
Im Rahmen dieses Veranlassungsgeschäfts hat der Vertreter dem Vertretenen die erforderlichen Instruktionen zu geben, mit wem er welches Rechtsgeschäft zu welchen Konditionen abzuschliessen darf oder muss.
Die Vollmacht („Aussenverhältnis“) ist
- ein selbständiges Rechtsgeschäft
- ihrem Bestand vom Grundgeschäft unabhängig
- aufgrund der Unabhängigkeit vom Grundgeschäft eine Art „abstrakt“.
Weiterführende Informationen
- Bevollmächtigungsergebnis
- Auftragsrecht | auftrags-recht.ch
- Arbeitsvertrag
- Innenverhältnis Geschäftsführung