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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Exkurs: Organschaftsvertretung

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsführende Gesellschafter können „ihre Gesellschaft“ aus ihrer Gesellschafterstellung heraus, d.h. kraft der sog. „Selbstorganschaft“, Dritten gegenüber vertreten.

Diese „Selbstorganschaft“ ist beim jeweiligen Gesellschaftstyp im Gesetz geregelt, nämlich:

einfache Gesellschaft (eG)

Kollektivgesellschaft (KollG)

Kommanditgesellschaft (KommG)

Aktiengesellschaft (AG)

Genossenschaft (Gen)

Auch bei der „Selbstorganschaft“ können die Unternehmen den Organvertretern Beschränkungen wie bei der Prokura auferlegen:

  • Beschränkung auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung
  • Kollektivzeichnungsberechtigung

Demgegenüber ist eine inhaltliche Vertretungsmacht-Beschränkung wie für den Prokuristen, zB der Ausschluss der Veräusserung oder Belastung von Grundstücken, weder möglich noch ins Handelsregister eintragungsfähig.

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