Die Vollmacht des Handelsreisenden charakterisiert sich durch folgendes:
- Vollmachtsgegenstand
- Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber
- Form
- Schriftlichkeit
- Durchbrechung des Prinzips der Formfreiheit von Vollmachten
- Wirkungen
- Die erteilte Vollmacht bestimmt sich in ihrem Umfang nach OR 348b Abs. 2