Stellvertretung
= eine befugte Person übernimmt bei Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers dessen Funktion
Wissensvertretung
= Wissenmüssen des Vertreters, welches grundsätzlich dem Vertretenen angerechnet wird
Vollmacht
= Befugnis des Vertreters, für einen Vertretenen zu handeln
Untervollmacht (Substitution)
= Befugnis des Untervertreters, für einen Vertretenen zu handeln
Kaufmännische Vertretung
= Befugnis bestimmter kaufmännischer Vertreter (Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte), für ihren Arbeitgeber zu handeln
Vertretung ohne Vollmacht
= Vertreter handelt im Namen eines andern ohne dessen Vollmacht