Stellvertretung
= eine befugte Person übernimmt bei Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers dessen Funktion
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Wissensvertretung
= Wissenmüssen des Vertreters, welches grundsätzlich dem Vertretenen angerechnet wird
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Vollmacht
= Befugnis des Vertreters, für einen Vertretenen zu handeln
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Untervollmacht (Substitution)
= Befugnis des Untervertreters, für einen Vertretenen zu handeln
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Kaufmännische Vertretung
= Befugnis bestimmter kaufmännischer Vertreter (Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte), für ihren Arbeitgeber zu handeln
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Vertretung ohne Vollmacht
= Vertreter handelt im Namen eines andern ohne dessen Vollmacht
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