Die Bankvollmacht (auch: Kontovollmacht) ist die von einem Konto- oder Depotinhaber gegenüber der Bank erklärte Vollmacht zugunsten eines Dritten (Ehegatte, Nachkomme oder sonst nahestehende Person), wonach dieser über ein bestimmtes Bankkonto oder Depot im Umfang der Vollmacht verfügen darf