Die Vollmacht räumt einem (Einzelvollmacht) oder mehreren Vertretern (auch: Bevollmächtige; Kollektivvollmacht) die Befugnis ein, für den Vertretenen (auch: Vollmachtgeber) zu handeln.
Informationen zum Vertretungsrechtsrecht und zu Vollmachten in der Schweiz
Die Vollmacht räumt einem (Einzelvollmacht) oder mehreren Vertretern (auch: Bevollmächtige; Kollektivvollmacht) die Befugnis ein, für den Vertretenen (auch: Vollmachtgeber) zu handeln.