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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Begriff

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Vollmacht räumt einem (Einzelvollmacht) oder mehreren Vertretern (auch: Bevollmächtige; Kollektivvollmacht) die Befugnis ein, für den Vertretenen (auch: Vollmachtgeber) zu handeln.

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