- Keine Zeit oder kein Willen des Vollmachtgebers zur Eigenhandlung
- Herstellung einer Stufenfolge (Bevollmächtigter kann immer vorschützen, dass er noch die Zustimmung des Vollmachtgebers einholen muss)
- Delegation an einen fachkundigen Bevollmächtigten
- Delegation an eine verhandlungsstarke Persönlichkeit als Bevollmächtigten
- Andere Überlegunge