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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Untervollmacht / Substitution

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Vollmacht zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem kann vorsehen, dass der Bevollmächtigte (Hauptvertreter) im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber (Prinzipal) eine andere Person (Untervertreter, Substitut) bevollmächtigen darf:

  • Vollmacht an den Untervertreter   = Untervollmacht (Substitutionsvollmacht)
  • Unterbevollmächtigung (Handlung) =       Substitution
  • Voraussetzungen
    • Befugnis zur Erteilung einer Untervollmacht muss sich aus der Hauptvollmacht oder einer Ergänzung ergeben
  • Wirkungen der Untervollmacht
    • Grundsatz
      • Untervertreter wird zum Bevollmächtigten des Prinzipals
      • Untervertreter handelt im Namen und auf Rechnung des Prinzipals (und nicht für den Hauptvertreter, der die Untervollmacht gewährt hat)
    • Ausnahme
      • Erteilung der Untervollmacht kann auch in der Art geschehen, dass der Hauptvertreter den Untervertreter in eigenem Namen bevollmächtigt
        • = Vollmacht zur Vertretung des Hauptvertreters
        • Untervertreter handelt im Namen des Hauptvertreters
        • Handlungen wirken durch den Hauptvertreter hindurch zum Prinzipal und binden diesen mittelbar, auf seine Rechnung (in der Lehre umstritten)
  • Umfang der Untervollmacht
    • Beurteilung nach dem Inhalt, den die Hauptvollmacht hat
  • Dauer der Untervollmacht
    • Grundsatz
      • Untervollmacht kann das Erlöschen der Hauptvollmacht überdauern
    • Ausnahme
      • Auf die Dauer der Hauptvollmacht zeitlich beschränkte Untervollmacht
  • Widerruf der Untervollmacht
    • Widerrufsrecht steht Prinzipal zu (vgl. OR 34 Abs. 1)
    • Widerrufsrecht des Hauptvertreters nur, wenn die Hauptvollmacht diese Befugnis enthält, was im Zweifelsfall angenommen werden darf

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