Zum Vollmachtsinhalt können gehören:
- Abschluss von Rechtsgeschäften für den Vertretenen (allgemeine Vollmacht)
- Vertretung des Vertretenen bei der Bank (Bankvollmacht)
- bei Anweisungen (Kontokorrent- und Giroverkehr)
- bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren
- bei der Darlehensaufnahme, aber auch bei der Ausleihung
- Vertretung des Bauherrn zB beim Beizug eines Ingenieurs (Architektenvollmacht)
- Vertretung des Klägers oder Beklagten bei der Prozessführung (Prozessvollmacht)
- Vertretung des Gläubigers bei der Geltendmachung seiner Forderung gegenüber dem Schuldner (Inkassovollmacht)