Der subjektive Umfang der Vollmacht bestimmt, ob der Bevollmächtigte einzeln oder zusammen mit einer weiteren Person für den Vollmachtgeber handeln soll:
- Einzelvollmacht
- Ein Bevollmächtigter ist exklusiv zur Vertretung des Vollmachtgebers autorisiert
- Kollektivvollmacht
- Mehrere Bevollmächtigte dürfen bei der Vertretung des Vollmachtgebers nur kollektiv handeln.
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