Das Substitutionsrecht, d.h. die Eingehung einer Untervollmacht durch den Beauftragten als Hauptvertreter, muss verabredet bzw. erlaubt sein.
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Informationen zum Vertretungsrechtsrecht und zu Vollmachten in der Schweiz
Das Substitutionsrecht, d.h. die Eingehung einer Untervollmacht durch den Beauftragten als Hauptvertreter, muss verabredet bzw. erlaubt sein.